Planung der Infrastrukturmaßnahmen in den Neubaugebieten, basierend auf rechtskräftigen Bebauungsplänen der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Erstellung von Straßen, Regen- und Schmutzwasserkanälen, Regenrückhaltungen, Grünflächen, Spielplätzen, Straßenbeleuchtungen etc.
Verkauf von bauträgerfreien, vollerschlossenen Baugrundstücken. Garantierte Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme. Zu den Angeboten.